Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® vor, an das Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® die Annahme durch Rücksendung der gegengezeichneten Bestätigung erklärt.


2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reiseanmeldung innerhalb 4 Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der Bestätigung. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® das Insolvenzrisiko unter Vorraussetzung des § 651 k I - III BGB beim TourVERS Touristik-Versicherungs-Service abgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden bei Vertragsabschluss separat ausgehändigt oder befindet sich hinten auf der Bestätigung. Nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen und hat das Recht, diese zu nutzen. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® die aus Ziffer 7 ersichtlichen Rücktrittsgebühren (Stornogebühren).

Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das von Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® genannte Konto. Bei allen Zahlungen muss die Kundennummer, Reisedatum und der Name der Reisegruppe angegeben sein. Maßgebend für eine fristgerechte Zahlung ist nicht die Absendung, sondern die Gutschrift auf dem genannten Konto von Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau®.


3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Internet-Veröffentlichungen unter www.erlebniswelt-musikinstrumentenbau.de sowie in Reisebroschüren und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Internet-Veröffentlichungen und Reisebroschüren enthaltenen Angaben sind für Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® bindend. Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung oder zwischen Buchung und Reiseantritt selbstverständlich informiert wird. Angaben zu Dienstleistungen / Versorgungseinrichtungen / touristischen, sportlichen oder kulturellen Möglichkeiten außerhalb des Leistungsgegenstandes sind nicht Bestandteil des Vertrages.

Für Angaben in Prospekten / Katalogen etc. von Dritten kann der Reiseveranstalter keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von ihm ausgegeben oder den Reiseunterlagen beigelegt worden sind, da er auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen kann und deren Überprüfung auf die Richtigkeit nicht erfolgt.


4. Endgültige Teilnehmermeldung

Die endgültige und verbindliche Teilnehmermeldung muss spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns schriftlich, per Telefax oder per Mail vorliegen. Gleichzeitig benötigen wir bei Gruppen eine Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel- und Einzelzimmer hervorgeht. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung dieser Listen, Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® wird sich jedoch um Erfüllung - soweit zumutbar möglich - bemühen. Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Kunde. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftung von Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® ausgeschlossen.


5. Pflichten Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau®

Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® verpflichtet sich, das Reisepaket zu organisieren und die Rechte und die Interessen des Kunden bei der Durchführung und der Abwicklung zu wahren. Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte und veröffentlichter Angebote sowie für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® gewährleistet eine umfassende, den jeweiligen Verhältnissen angepasste Reisebetreuung und -begleitung, beginnend/endend am jeweiligen Ankunfts-/Abreiseort im Vogtland.


6. Pflichten des Kunden

Mit seiner Buchung tritt der Besteller/Kunde für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer ein und haftet auch für diese.

Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Reisepaketes zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Pflichten, ist er Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Anreise zu den jeweiligen Zielorten - auch innerhalb einer mehrtägigen Reise - erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Eine Haftung seitens Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® ist ausgeschlossen. Der Abschluss einer Reiseunfall- und einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen. Anreise und Reise erfolgen in vom Kunden eigens organisierten Beförderungsmitteln auf eigene Gefahr.


7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Änderungen

Falls nicht anders schriftlich vereinbart, kann der Kunde bis 8 Wochen vor vertraglichem Reiseantritt kostenfrei das gebuchte Reisepaket stornieren.  Tritt der Kunde später vom Vertrag zurück, gelten die unten angeführten Stornofristen/-kosten pro Person und Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® kann folgende Pauschalentschädigung verlangen:

1. bis 30 Tage 30% des Paketpreises

2. bis 14 Tage vor Anreise: 50% des Paketpreises

3. bis 3 Tage vor Anreise: 75% des Paketpreises

4. ab 3 Tage vor Anreise: voller Gesamtpaketpreis.

In jedem Falle hat der Kunde Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® seinen Rücktritt schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Stornierung in unserem Büro. Dem Kunden wird deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

Änderungswünsche vom Kunden zu den auf der Reiseanmeldung gemachten Angaben bezüglich der Reiseleistungen, der Zusatzleistungen oder sonstigen Leistungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Abreisedatum möglich. Namensänderungen sind bis 14 Tage vor dem jeweiligen Abreisedatum möglich.


8. Kündigung des Vertrages durch Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau®

Vor Reisebeginn kann Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde sich mit der Zahlung des Paketpreises in Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche von Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® richten sich in jedem Fall nach Ziffer 7, wobei es Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® und dem Kunden vorbehalten bleibt, einen höheren oder geringeren Schaden konkret nachzuweisen.


9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich beschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® als auch der Kunde vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® entsprechend den vorgenannten Bedingungen oder eine nach Umständen entsprechende Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reisedienstleistungen noch zu erbringenden Leistungen verlangen.


10. Gewährleistung / Haftung

Im Rahmen der Schadenminimierungspflicht ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich den Vertreter von Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® direkt von etwaigen Beanstandungen in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger (Hotel, Restaurant, Museum etc.) unverzüglich vorzutragen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Dieser Schritt sowie die größtmögliche Geringhaltung eines eventuell entstehenden Schadens gelten im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht als zumutbar.

Die Vertreter oder Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, dass Sie Ihre Beanstandung vorgetragen haben. Voraussetzung für jegliche Ansprüche Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® gegenüber ist außerdem, dass sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vereinbarten Rückkehrdatum Ihre Ansprüche schriftlich bei Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® geltend machen. Schadenersatzansprüche aus nichtvertraglichen Rechtsgründen sind ausgeschlossen.

Die Haftung von Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® ist auf die Höhe des Paketpreises beschränkt. 1 Jahr nach dem vereinbarten Rückkehrdatum verjähren sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Paket-Reisedienstleistungen gegenüber Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® zustehen könnten. Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignissen ähnlicher Arten sind ausgeschlossen. Dies betrifft auch solche Ansprüche, welche durch schuldhafte Verletzung von Sorgfaltspflichten des Kunden, z.B. im Rahmen von Betriebsführungen und aktiver Mitwirkung und deren Nichtbeachtung, Diebstahl von privaten Eigentum, Nichtbeachtung allgemeiner Verhaltensmaßregeln im Straßenverkehr oder bei Essen/Trinken etc. entstehen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.  Vermittelt Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B. Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Linienbeförderung, Busreisen, fremde Ausflüge, Mietwagen etc.) so haftet Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Für Fremdleistungen und Schäden bei oder aus ausdrücklich als Fremdleistungen in den Reiseprospekten bzw. -Angeboten von Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® und den darauf bezugnehmenden Reisebestätigungen ausgewiesenen Leistungen (wie Eintrittskarten, Sport- und Freizeiteinrichtungen etc.) übernimmt Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® ebenfalls keinerlei Haftung, da Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® keinerlei Einfluss auf diese Leistungen hat.


11. Pass-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® ist auf Wunsch und gegen Kostenerstattung dem Auftraggeber bei der Besorgung von behördlichen Papieren/ Genehmigungen behilflich.


12. Sonstiges

Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden.

Besondere Reisedokumente oder anderweitige wichtige Papiere oder Gegenstände sollten stets per Einschreiben versandt werden. Durch unvorhersehbare Ereignisse, zum Beispiel Wechselkursänderungen, Mehrwertsteueränderungen usw. erforderlich werdende Preiserhöhungen muss sich Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau® vorbehalten. Berichtigungen bei Veröffentlichungs- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Paketreise-Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ersetzen.


13. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz von Musicon Valley e.V. – Erlebniswelt Musikinstrumentenbau®, Johann-Sebastian-Bach-Straße 13 in 08258 Markneukirchen.

Erlebniswelt Musikinstrumentenbau®

Musicon Valley® e.V.

Johann-Sebastian-Bach-Straße 13

D-08258 Markneukirchen

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